Gebührenordnung für die Ausbildung im Musikverein
Allgemeines:
Erwachsene, sowie Kinder und Jugendliche, werden durch die Aufnahme einer musikalischen Ausbildung Mitglied im Musikverein.
Gebührenordnung:
Ausbildungsphase | Unterrichtsdauer | Gebührenhöhe in € | |
Mtl. | Jährl. | ||
Elementarausbildung, Mus. Früherziehung | 45-60 Minuten | 10,- | 120,- |
musikalische Grundausbildung | 45-60 Minuten | 20,- | 240,- |
Instrumentalausbildung | 45-60 Minuten | 65,- | 780,- |
Die Gebühren gelten bis zum Abschluss der Ausbildung. Diese endet mit den nach dem Ausbildungskonzept geforderten Prüfungen, die nach den Richtlinien des deutschen Volksmusikerbundes durchgeführt werden. Die Ausbildungsdauer für Instrumentalausbildung mit einer Kostenbeteiligung des Musikvereines wird auf maximal vier Jahre begrenzt. Nach dieser Zeit werden die Ausbildungsgebühren individuell festgesetzt. Die Nachwuchskraft verpflichtet sich zur Orchesterteilnahmen im MV. Die Nichtteilnahme bzw. Teilnahmeunregelmäßigkeiten können zum Ausschluss aus dem MV führen.
Der Jahresbeitrag für die passive Mitgliedschaft beträgt 31,- €.
Gebührenermäßigung:
Nehmen aus einer Familie mehrere Personen am Unterricht teil, werden folgende Ermäßigungen auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei zwei Personen: | 15 % |
Bei drei und mehr Personen: | 25 % |
Instrumente:
Für die zur Verfügungsstellung vereinseigener Instrumente kann eine Leihgebühr erhoben werden. Diese richtet sich nach dem Kaufpreis des Instrumentes. Instrumente können bei Beginn der Ausbildung käuflich über den Musikverein erworben werden. Die genaue Abwicklung wird in einem separaten Leih- bzw. Kaufvertrag geregelt.
Zahlungsweise:
Die Zahlung beginnt mit der verbindlichen Anmeldung zum 1. Tag des Musikunterrichts und endet mit dem nach der Ausbildungsordnung zulässigen Abmeldetag. Die Zahlungen werden grundsätzlich jährlich zur Quartalsmitte per Bankeinzug vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen.